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Allgemeine Geschäftsbestimmungen
der Firma KGB
Kollektiver Getränke Betrieb Handelsges.mbH
- Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend.
Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen (schriftlichen) Bestätigung.
- Alle unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns in Textform bestätigt wurden bzw. die Lieferung ausgeführt und angenommen worden ist.
- Eingehende Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und unserer üblichen Geschäftszeit ausgeliefert. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Käufers außerhalb der üblichen Geschäftszeit, so werden zusätzliche Kosten berechnet. Ist mit dem Käufer für die Lieferung ein Zeitrahmen am Liefertag vereinbart und nimmt der Käufer die anzuliefernde Ware innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens nicht an, so hat der Käufer die durch die erneute Anlieferung entstehenden Koste zu tragen. Kommt es zu keinem zweiten Lieferversuch, hat der Käufer die entstandenen Transportkosten zu übernehmen.
- Bei von uns bzw. von unserem Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht zu vertretenden Lieferstörungen, insbesondere auf Grund von Arbeitskampfmaßnahmen, behördlicher Maßnahmen, höherer Gewalt sowie saisonbedingter Übernachfrage, sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen. In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 6 Wochen. Sollten wir mit unseren Vertragspflichten in Verzug geraten, kann der Käufer erst nach einer von ihm in Textform zu setzenden Frist zur Leistung oder Nacherfüllung/Nachlieferung von mindestens 10 Arbeitstagen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches sowohl gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Lieferungen erfolgen nach unser jeweils gültigen Preisliste.
- Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) und Transportmittel sowie hinsichtlich der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Andere erkennbare Mängel sind innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Lieferung, nicht erkennbare Mängel innerhalb von 3 Arbeitstagen nach ihrem Erkennen in Textform geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Entscheidend ist der Eingang der Mängelrüge bei uns. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Käufer als Nacherfüllung nur Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Hat der Käufer uns eine angemessene Frist zur Ersatzlieferung von mindestens 10 Arbeitstagen gesetzt und erfolgt die Ersatzlieferung nicht innerhalb dieser Frist, hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
- Der Käufer hat Saldenbestätigungen, insbesondere über Leergutsalden und sonstige Abrechnungen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Zugang der Saldenbestätigungen oder Abrechnungen schriftlich bei uns zu erheben. Erhebt der Käufer nicht fristgerecht Widerspruch, gelten die Saldenbestätigungen bzw. Abrechnungen als anerkannt.
- Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung der Ware beim Käufer entstehen, ebenso wie nicht neue Sachen, sind von der Gewährleistung nicht umfasst.
- Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Schecks, Banklastschriften oder Abbuchungen gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Rücklastschriftgebühren und damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Soweit nicht anders vereinbart, kommt der Käufer auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung zahlt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber 8%-Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Soweit der Käufer sich in Verzug befindet, sind wir berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers seine Zahlung zunächst zur Tilgung des eingetretenen Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich (schriftlich) zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
- Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premixbehälter, Thermoboxen usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehen zur vorübergehenden bestimmunsgemäßen Benutzung überlassen. Für Mehrwegflaschen und Kisten und Paletten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe von Paletten in ordnungsgemäßen und des Leergutes zusätzlich in sortiertem Zustand verpflichtet. Die Rückgabe soll so schnell wie möglich nach der Vollgutlieferung erfolgen. Für beschädigt zurückgegebene Paletten, Thermoboxen, Gläser usw. wird das Pfandgeld einbehalten.
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Käufer zustehenden oder noch entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen (bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Abbuchung bis zu deren Gutschrift) unser Eigentum. Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt worden sind. Vor Eigentumserwerb ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt alle aus der Weiterveräußerung oder sonstigem Rechtsgrund der von uns gelieferten Ware und im Rang vor dem Rest gegen seiner Abnehmer im Voraus zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an und ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. In jeden Fällen sind wir berechtigt, die durch den Käufer zu benennenden Dritten von der Abtretung zu unterrichten und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Falls unsere Vorbehaltsware mit anderer Ware untrennbar vermischt wird, werden wir Eigentümer im Verhältnis der gesamten Ware zum Rechnungswert der von uns gelieferten Ware. Im gleichen Verhältnis werden die dem Käufer erwachsenen Forderungen aus dem Verkauf derartiger Waren an uns abgetreten. Für den Fall, dass unsere Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen in uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der vorbehaltenen Ware im Zeitpunkt des Weiterverkaufes. Übersteigt der Wert aller Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10%, können wir auf Verlangen des Käufers die übersteigenden Sicherungen nach unserer Wahl freigeben. In jedem Fall des Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware herauszuverlangen bzw. in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer bereits jetzt unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte sein Grundstück bzw. seine Geschäftsräume betreten und die Vorbehaltsware herausholen können.
- Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass wir sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfassen, speichern, verarbeiten und nutzen.
- Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Bönningstedt. Gerichtsstand ist Pinneberg.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
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